Versagt der Rechtsstaat gegen Wirtschaftskriminelle (mit Ex-BFH-Präsident Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff)? Sonst in Folge 3: Die Wahlrechtsreform vorm BVerfG (mit Prof. Dr. Franz-Alois Fischer), politische Weisungen ab jetzt schriftlich, Amazon ist mächtig, Marco Buschmann twittert fürs Feuilleton.
Hält die Wahlrechtsreform der Ampel-Regierung verfassungsrechtlichen Bedenken stand? Das BVerfG nahm am Dienstag das neue Bundeswahlgesetz, das unter anderem das Anwachsen des Bundestags aufgrund von Überhangmandaten stoppen soll, ins Visier.
Die Ampel hatte es sich von
Beginn an zur Aufgabe gemacht, das geltende Wahlrecht grundlegend zu
überarbeiten. Doch weniger als ein Jahr nach Inkrafttreten liegt die Reform dem
BVerfG vor, die Opposition wittert unlautere Motive.
Nach der CSU und Bayern hat nun auch die Unionsfraktion beim BVerfG ihre Klage gegen das neue Bundestagswahlrecht der Ampel eingereicht. Dieses diene ausschließlich dem Machterhalt von SPD, Grünen und FDP, der Wählerwille werde dabei massiv missachtet, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt.
Mit dem Regelungskomplex des Schwangerschaftsabbruchs, insbesondere mit der Beratungslösung nach § 218a I StGB, steht nach dem jüngst präsentierten Bericht der von der Ampel-Koalition eingesetzten Expertinnenkommission ein hart umkämpfter Kompromiss in der Diskussion. Die Sorge vor erneuten unerbittlichen Debatten um das Lebensrecht des Embryos und der Selbstbestimmung der Frau ist sicher nicht unberechtigt. Dies genügt aber nicht zur Begründung, eine seit 30 Jahren bestehende Regelung nicht anzutasten, die eben vor allem eines ist: ein rechtspolitischer Kompromiss auf Basis einer in Teilen nicht überzeugenden Entscheidung des BVerfG (NJW 1993, 1751).
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