Vater, Mutter, Vater, Kind

Das BVerfG fordert mehr Rechte für leibliche Väter zur Vaterschaftsanfechtung. Dabei wirft der Senat kurzerhand sein altes Familienbild über Bord und schlägt dem Gesetzgeber ein Modell mit zwei Vätern vor, wie Marko Oldenburger erklärt.

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BVerfG verlangt stärkere Rechte für leibliche Väter
Leibliche Väter müssen ein effektives Recht haben, die Vaterschaft eines anderen Mannes anzufechten, sagt das BVerfG. Damit greift der Senat einer ohnehin anstehenden Gesetzesreform vor.
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Kein Verlust deutscher Staatsangehörigkeit wegen Vaterschaftsanfechtung
Eine erfolgreiche Vaterschaftsanfechtung zieht keinen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach sich, auch wenn diese sich allein vom deutschen Vater her ableitete. Dies gelte, obwohl die Anfechtung die Vaterschaft rückwirkend auf den Zeitpunkt der Geburt entfallen lasse, bestätigt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. Es fehle eine gesetzliche Grundlage, die den Verlust der Staatsangehörigkeit ausdrücklich anordne.
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Vaterschaftsanfechtung auch ohne eidesstattliche Versicherung möglich

Der biologische Vater eines Kindes ist laut Oberlandesgericht Zweibrücken berechtigt, die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anzufechten, wenn sämtliche Beteiligten und insbesondere die Kindesmutter die biologische Vaterschaft bestätigen. Er müsse dann ausnahmsweise nicht an Eides statt versichern, dass er der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Das Anfechtungsrecht scheiterte im konkreten Fall allerdings an der Beziehung des Kindes zum rechtlichen Vater.

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Vertretung des Kindes durch unverheiratete Mutter bei Vaterschaftsanfechtung

Solange eine Mutter nicht mit dem rechtlichen Vater verheiratet ist, kann sie im Verfahren auf Vaterschaftsanfechtung ihr minderjähriges Kind allein vertreten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und ist damit von seiner bisherigen Rechtsprechung abgewichen. Weiter entschieden die Richter, dass eine sozial-familiäre Bindung zum gesetzlichen Vater die Anfechtung des leiblichen Vaters auch dann ausschließe, wenn sie sich erst im Laufe des Verfahrens entwickelt habe.

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Vaterschaftsanfechtungsrecht der Mutter nicht verwirkbar

Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil das Recht der Mutter zur Anfechtung der Vaterschaft gestärkt. Weder könne sie auf dieses Recht verzichten noch könne sie es verwirken, entschieden die Richter. Das gelte auch dann, wenn die von einem anderen Mann schwangere Frau durch die Heirat eines Dritten bewusst eine rechtliche Vaterschaft geschaffen habe.

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Aus der NJW
NJW-Editorial
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KI im globalen Kräftemessen

Bevor die KI-Verordnung demnächst im Amtsblatt der EU verkündet wird, tobte ein Sturm der Kritik. Die Sturmböen versuchten überall zu verfangen: Getrieben durch Angst. Ein Musterbeispiel für schlechte Rechtsetzung. Ein innovationsfeindliches Verbotsgesetz. Im Auge des Sturms wurde schon das Ende der KI in Europa postuliert. In das nachlassende Sturmrauschen mischen sich Wolkenlücken, die andere Perspektiven eröffnen. Die Einflüsse von Regulierung auf Innovationen sind ins Verhältnis zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Nutzung von KI zu setzen.

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Agenda
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Die Termine der 21. Kalenderwoche

Die Woche beginnt mit dem Pfingstmontag. An den folgenden Tagen ist vor allem das BAG fleißig. So geht es in 31 gleich gelagerten Fällen darum, ob Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit im Schichtsystem genauso hoch sein müssen wie für gelegentlich anfallende Einsätze. Außerdem: Bedeutet es eine Alters­diskriminierung, wenn kirchliche Einrichtungen die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge eines ­Arbeitnehmers auf das Einstellungsalter 45 begrenzen?

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Podcast
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Gerechtigkeit & Loseblatt - Die Woche im Recht, Folge 5

Angriffe auf Politiker und Israel-Hass: So soll mehr Strafrecht helfen. Sonst in Folge 5: Kehrtwende in der Asyldebatte: Drittstaatenlösung bald auch in Deutschland? (mit: Prof. Dr. Daniel Thym); Kontrolle übers Dezernat verloren: Richterin muss wegen Rechtsbeugung in Haft (mit: Maximilian Amos). Und: Keine Scheidungen mehr, das AG Bremerhaven ist überlastet. 

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Glosse
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Vergaloppiert

Verfahren werden, wie es scheint, immer seltener von den Gerichten entschieden, sondern von den von ihnen beauftragten Experten und Sachverständigen. Und das aus gutem Grund: Denn nicht nur die Rechtslage wird immer komplizierter, sondern auch die Sachverhalte, die zur Entscheidung gestellt werden. 

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Interview
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Schwächen der Strafverfolgung

Die durch ihre Cum/Ex-Ermittlungen bekannt gewordene Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat in einem Interview mit dem WDR ihren Abschied aus der Justiz mit ihrer Unzufriedenheit darüber begründet, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt werde. Dort bestätige sich der Befund: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wir haben den Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Kilian Wegner von der Universität Frankfurt (Oder) zu systematischen Ungerechtigkeiten im Strafsystem befragt.

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Recht Digital
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"Notary Operations"

Die Notariate in Deutschland stehen vor gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen – insbesondere im Personalbereich und beim Einsatz moderner Technologien sind Engpässe und Veränderungsnotwendigkeiten sichtbar. Unzufriedenheit auf Kundenseite ruft zudem bereits die ersten Disruptoren von außerhalb auf den Plan.

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